Unterschreibt die Petition im Sinne der Kultur und dem Erhalt der Musik!!!

ZUR PETITION GEHT ES HIER!!!

Die GEMA hat die jahrelang praktizierte, vertrauensvolle Zusammenarbeit verlassen und versucht nun, den Nutzern ihre Bedingungen unter Androhung gerichtlicher Schritte zu diktieren. Sie umgeht die Nutzervereinigungen und rechnet mit Endnutzern einzeln nach ihren Konditionen ab, wobei die bisherigen Pauschalverträge wegfallen.

 

Die GEMA will die Beiträge massiv erhöhen und erpresst uns mit ihrem Verhalten. Das schadet massiv allen, die Musik aufführen, Events durchführen, Tanzschulen, Weihnachtsmärkte, Kirchen, Städte usw. Es ist sehr wichtig, dass wir eine sehr große Aufmerksamkeit erreichen. Mindestens 50.000 Unterschriften. Deshalb unterzeichnet bitte die Petition und teilt sie soweit wie möglich.

 

Die sogenannte GEMA-Vermutung besagt, dass bei Musiknutzungen grundsätzlich GEMA-geschützte Musik verwendet wird. Angesichts der zunehmenden Nutzung von Creative-Commons-Werken, GEMA-freier Musik sowie KI-Musik ist diese Regelung nicht mehr zeitgemäß und sollte aufgehoben werden.


Grundsätzliches

 

Mit der vorliegenden Petition möchten wir den Gesetzgeber darauf aufmerksam machen, dass die GEMA ihre Monopolstellung gegenüber den auf die Musiknutzung zu angemessenen Bedingungen angewiesenen Verbänden vorsätzlich und konsequent missbraucht und dass die vom Gesetzgeber zur Kontrolle der Verwertungsgesellschaften eingesetzte Aufsichtsbehörde beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) seiner Aufgabe nicht nachkommt.

Es ist nicht das Ziel dieser Petition, GEMA-Gebühren zu sparen, sondern Transparenz und Fairness in der Tarifgestaltung und Vertragspraxis der GEMA zu erreichen und gleichzeitig die Ausnutzung der Monopolstellung der GEMA zu verhindern.

Diese Petition zielt also auf eine umfassende Reform der Tarifstruktur und Vertragspraxis der GEMA sowie auf die Verbesserung der Kontrolle der GEMA durch das DPMA ab.

Selbstverständlich müssen die von der GEMA vertretenen Musikschaffenden angemessen für die Nutzung ihrer Werke entlohnt werden. Gleichzeitig muss aber sichergestellt werden, dass die GEMA ihre Tarife nicht einseitig und ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Nutzer aufstellen und unter Ausnützung ihrer Monopolstellung durchsetzen kann. Zumindest muss sichergestellt werden, dass die Nutzer einen – notfalls gerichtlich durchsetzbaren -Anspruch auf das Einschreiten der Aufsichtsbehörde gegen monopolmissbräuchliches Verhalten der GEMA erhalten.

 

Aktuelle Situation

Die GEMA hat den Pfad der jahrelang praktizierten, vertrauensvollen Zusammenarbeit und Partnerschaft verlassen und versucht nun den Nutzern ihre Bedingungen unter Androhung gerichtlicher Schritte zu diktieren. Ihr Ziel ist es offensichtlich, die Verbände (Nutzervereinigungen) zu umgehen und möglichst auszuschalten, um mit den Endnutzern einzeln nach ihren Konditionen abrechnen zu können, wobei die bisherigen Pauschalverträge mit den Verbänden wegfallen sollen.

Dies führt dazu, dass Musiknutzer, die bisher GEMA-pflichtige Musik genutzt haben, mehr und mehr zu kostenlosen oder kostengünstigen Alternativen (wie KI-generierter oder GEMA-freier Musik) übergehen. In absehbarer Zukunft könnten dadurch Künstler und Urheber leer ausgehen. Dies kann nicht im Sinne der von der GEMA vertretenen Urheber sein, die ihre Rechte treuhänderisch der GEMA mit dem Auftrag eingeräumt haben, für jede Nutzung angemessene Vergütungen zu erzielen, was nur bei Anwendung angemessener, mit den Verbänden ausgehandelter Vergütungssätze, nicht aber bei einseitig von der GEMA diktierten Konditionen gewährleistet ist.

Bei ihren Bemühungen, die kulturelle Vielfalt und das kulturelle Erbe zu fördern und zu schützen, sollte die Politik ihr Augenmerk auf die Bedeutung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Verwertungsgesellschaftengesetze (VGG) durch die größte deutsche Verwertungsgesellschaft (GEMA) richten, nachdem das hierfür zuständige DPMA seiner Aufgabe nicht oder nur unzureichend nachkommt.